Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Klassenfahr­ten, Exkursionen, Projekte, Fort- und Weiterbildung, Erkrankungen usw. fallen Vertretungen an und müssen organisiert werden.

Unterrichtsausfall kann in der Praxis niemals vollständig vermieden, sondern muss soweit möglich auf ein pädagogisch vertretbares Maß reduziert werden. Von daher verfolgt das Vertretungskonzept im Wesentlichen zwei Zielsetzungen:

  • Schüler haben Anspruch auf Unterricht.
  • Eltern und Schüler erwarten, dass ihre Kinder während der Schulzeit sinnvoll unterrichtet und betreut werden.

Um die Zusatzbelastungen durch die Übernahme von Vertretungsstunden für das Kollegium zu minimieren, ist es grundsätzlich erforderlich,

  • durch schulische Maßnahmen den Bedarf an Vertretungsnotwendigkeiten zu verringern. So können z. B. durch „Aufteilpläne“ kleine Gruppen bei Unterrichtsausfall zusammengefasst werden oder Klassen, die sich in einem Nachbarraum befinden,  können „mitgeführt“ werden, wenn sichergestellt ist, dass entsprechende Rahmenbedingungen (Arbeitsaufträge, -material) vorliegen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler sich beaufsichtigt fühlen müssen. Um dies zu gewährleisten, sind die Türen offen zu halten.
  • alle Schülerinnen und Schüler mit selbstständigen Arbeitsformen vertraut zu machen und sie verstärkt zu eigenverantwortlichem Arbeiten anzuleiten.

Grundsätze

  1. Die Kolleginnen und Kollegen sind verpflichtet, bei vorhersehbarer Abwesenheit geeignete Bearbeitungsaufträge und Unterrichtsmaterialien vorzubereiten und nach Beendigung ihrer Abwesenheit als Gegenstand des aktuellen Unterrichts einzufordern.
  2. Unterricht in Klassen mit gebundenem Ganztagsunterricht wird in jedem Fall bis zum Ende der sechsten Stunde (67,5 Minuten-Modell) vertreten. Für Tage, an denen langfristig bekannt ist, dass kein regulärer Unterricht bis zur letzten Stunde stattfindet („Gagtag“, Lehrerausflug, etc.) wird der Betreuungsbedarf im Vorfeld abgefragt. Wird eine Betreuung an Tagen ohne Ganztag gewünscht, so ist dies der Schule gesondert mitzuteilen.
  3. Der tägliche Unterricht der Schülerinnen und Schüler sollte in der SI möglichst bis zur vierten Stunde (67.5 Minuten-Modell) erteilt werden.
  4. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben bei Abwesenheit des Kursleiters grundsätzlich die Pflicht, den jeweiligen Lernstoff selbstständig (weiter) zu bearbeiten und/oder wichtige Themenbereiche zu wiederholen.
  5. Lehrkräfte, denen wegen Klassenfahrten, Exkursionen oder anderer schulischer Veranstaltungen der eigene Unterricht ausfällt, werden in diesen Stunden für Vertretungen eingesetzt (Präsenzpflicht). Für darüber hinaus notwendige Vertretungen übernehmen Lehrkräfte nach Absprache in ihren Springstunden und in Ausnahmefällen auch vor oder nach den Randstunden den Unterricht.
  6. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Vertretungsplan zu informieren (mindestens vor und nach dem Unterricht), die erforderlichen Materialien mitzuführen und die gestellten Aufgaben zu bearbeiten.    

Formen von Vertretungsunterricht  

Für kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften wird festgelegt:

  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine die Klasse unterrichtende Lehrkraft.
  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine Fachlehrkraft.
  • Die zu vertretende Lehrkraft stellt rechtzeitig Material zur Verfügung, das eine sinnvolle Fortführung des Unterrichts ermöglicht. Alternativ werden nach Möglichkeit Kolleginnen oder Kollegen, die vorher in der Klasse unterrichtet haben, gebeten, eine Aufgabe zu stellen, die der/die Vertretungslehrer/in dann betreut.

Für langfristige Ausfälle von Lehrkräften wird festgelegt:

  • Längerfristiger Ausfall von Kolleginnen und Kollegen soll vorrangig über „Geld statt Stellen“ geregelt werden.
  • Wenn keine geeigneten Kolleginnen bzw. Kollegen zur Verfügung stehen oder die Ressourcen erschöpft sind, wird versucht, den Ausfall durch Unterrichtskürzungen und Umverteilungen bei den entsprechenden Fachkollegen aufzufangen.    

Organisatorische Regelungen

  • An jedem Tag wird für die erste Stunde (67,5 Minuten-Modell) eine Bereitschaft mit einer Lehrkraft eingerichtet.
  • Zu vertretender Unterricht in der ersten Stunde eines Tages wird von den zur Bereitschaft stehenden Kollegen und Kolleginnen übernommen. Diese Bereitschaftsstunden werden im Regelfall nicht im Voraus, sondern nur an dem Tag verplant, an dem ein Unterrichtsausfall durch eine frühmorgendliche Abwesenheitsmeldung eintritt.
  • Krankmeldungen erfolgen am ersten Tag um 6.45 Uhr telefonisch beim Vertretungsplaner. Sollte dieser nicht erreichbar sein, so ist das Sekretariat der Schule bis 7:30 Uhr zu informieren.
  • Ist die erste Unterrichts-Stunde betroffen, so wird parallel die entsprechende Bereitschaft informiert.
  • Krankmeldungen sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Sekretariat abzugeben. ·        
  • Fehlt eine Kollegin/ein Kollege aufgrund der Erkrankung eines Kindes unter 12 gilt: Grundsätzlich ist mit dem Kind ein Arzt aufzusuchen, der eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ausstellt, die die Notwendigkeit der Abwesenheit des Kollegen begründet.
  • Die Aufgaben für Schülerinnen und Schüler der SI werden entweder direkt den Klassen/Kursen vorab mitgeteilt oder in die Fächer der Klassen gelegt. Hierbei ist es hilfreich, wenn die Aufgaben für jede Klasse auf einem gesonderten Blatt stehen. Ist ein Kurs betroffen (z. B.  Französisch 6d+6c) liegen die Aufgaben im Fach der alphabetisch zuerst genannten Klasse (z. B. 6c).
  • Nach der Vertretungsstunde wird das Aufgabenblatt von der vertretenden Lehrkraft mit einem kurzen Kommentar über die bearbeiteten Aufgaben zurück in das Fach des Aufgabenstellers bzw. bei längerer Abwesenheit wieder in das Fach der Klasse gelegt. Diese Rückmeldung dient der besseren Planung weiterer Vertretungsstunden und ermöglicht eine kontinuierliche Weiterarbeit, in die die bearbeiteten Aufgaben einfließen können.
  • Für die Kurse der Oberstufe werden vom betreffenden Fachlehrer selbstständig zu bearbeitende Aufgaben gestellt. Diese sind dem Kurs mitzuteilen oder werden über die Sekretärinnen in den Fächern vor dem Sekretariat bereitgestellt. Muss der Unterricht entfallen, wird die Stunde für Hausaufgaben und/oder eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) benutzt.
  • In jedem Fall ist der Vertretungsplaner darüber zu informieren, ob die Lerngruppen die Aufgaben bereits haben oder ob sie im jeweiligen Fach der Lerngruppe liegen, damit diese Information auf dem Vertretungsplan vermerkt werden kann.
  • Aufgaben können auch per Fax oder Mail an das Sekretariat gesendet werden, das dann die Verteilung übernimmt.
  • Sollten bei kurzfristigem Vertretungsbedarf keine Aufgaben von der fehlenden Lehrkraft vorliegen, stellen die anwesenden Fachlehrer nach Absprache Aufgaben. Für den Fall, dass keine sinnvollen Aufgaben gestellt werden können, stellen die Fachschaften einen fachspezifischen Materialpool mit Aufgaben zusammen, die selbstständig bearbeitet werden können (mit Lösungen). Darüber hinaus wird eine Materialsammlung zusammengestellt, die dem Training des logischen Denkens und der Allgemeinbildung dient.  

Bekanntgabe

Den Schülern wird der Ausfallplan entweder einen Tag im Voraus oder bei kurzfris­tigem Ausfall am selben Tag bekanntgegeben. Eine anonymisierte Version des Vertretungsplans wird auf der Homepage veröffentlicht.  

Die Zuständigkeit für den Vertretungsplan liegt bei Herrn Tobias Hommel.

(Beschluss der Schulkonferenz vom 18.03.2013)