Es entspricht dem Selbstverständnis des Gymnasium Letmathe als Schulgemeinschaft, in jedem einzelnen Menschen weit mehr als eine Summe der durch Schulnoten bewertbaren Anteile zu sehen.

Unsere gemeinsame unterrichtliche Arbeit und unser vielfältiges Schulleben sollen und wollen dem allgemeinbildenden und persönlichkeitsfördernden Auftrag von Schule, der Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung, Rechnung tragen. Diesem Auftrag sind alle Fächer in ihrer jeweils besonderen Ausrichtung in vielfältiger und unterschiedlicher Weise verpflichtet. Die hier dargelegten Bewertungskriterien beziehen sich auf überprüfbare Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht.

Das Gymnasium Letmathe orientiert sich hinsichtlich seines Leistungskonzepts an den rechtlichen Vorgaben, die in § 48 des Schulgesetzes, in § 6 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I und in den Paragraphen 13 –17 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe niedergelegt sind.Die Bildungsinhalte des Gymnasiums befinden sich in detailliert ausgearbeiteten Curricula der einzelnen Fächer. Bestandteil der Curricula sind auch Aussagen zu den Leistungsanforderungen und zur Leistungsbewertung. Die curricularen Informationen stehen der Schulgemeinde auf der Homepage im Internet zur Verfügung.

An die Festlegungen im Curriculum sind alle Lehrerinnen und Lehrer gebunden. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler über die festgelegten Unterrichtsinhalte und die Grundsätze der Leistungsanforderungen und der Leistungsbewertung informiert. Abgesehen von den Informationen bezüglich der Klassenarbeiten bzw. der Klausuren ist darzulegen, was in den Bereich der „sonstigen Leistungen, der sonstigen Mitarbeit“ fällt und wie die Gewichtung der einzelnen Leistungen im Hinblick auf die Gesamtnote vorgesehen ist. Alle Bewertungen erfolgen kriterien-und kompetenzorientiert und werden den Schülerinnen und Schülerntransparent gemacht.

Auf Wunsch können die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung zu ihrem Leistungsstand erhalten. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit und im Bestreben, möglichst einheitliche fächerübergreifende Vorgaben zur Leistungsbeurteilung vorzulegen, wurden für spezifische Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen im Unterricht/ sonstige Mitarbeit“ kriteriengestützte 4-Stufen-Modelle entwickelt.

Die in vier Leistungsstufen konkretisierten spezifischen Leistungen betreffen die Bereiche

  • „Unterrichtsgespräch / mündliche Mitarbeit im Unterricht“,
  • „Partner-und Gruppenarbeit“,
  • „Lerndokumentationen“,
  • „Referate / Präsentationen“,
  • „Projektunterricht“,
  • „schriftliche Übungen“

und befinden sich in der Anlage. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Fächerübergreifende Festlegungen werden auch im Hinblick auf die Erstellung und Beurteilung einer Facharbeit getätigt. FachspezifischeFestlegungen werden in den jeweiligen Fachcurricula ausgewiesen.

Der nachfolgende Link führt zum Gesamtkonzept: