Informationen der Schulleitung zum Auslaufen der Corona-Verordnungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,

 

zum 01.02.2023 laufen fast alle Maßnahmen zum Schutz vor Corona aus. Für uns bedeutet das folgendes:

Die Pflicht zur fünftägigen Quarantäne fällt weg; die Bitte, sich weiterhin bei Infektion zu isolieren, bleibt bestehen. Es gilt wie bei jeder Erkrankung: schicken Sie Ihr Kind nur gesund und ohne Symptome zur Schule.

Wer sich testen möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, von der Schule ausgeteilte Antigenschnelltests zu verwenden. Dazu werden noch einmal fünf Tests pro Schüler*in ausgeteilt. Ab Februar werden nur noch in Einzelfällen Tests zur Verfügung gestellt.

Masken müssen nicht mehr getragen werden. Jeder, der aber weiterhin Maske tragen möchte, darf dies tun.

Zitat aus der Mail vom 25.01.2023 des Ministeriums:

„Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO, in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.“

Der Appell an die Eigenverantwortlichkeit bleibt unverändert bestehen. Um einen weiteren Schritt zurück zur Normalität gehen zu können, sind wir alle auf eure und Ihre Unterstützung angewiesen.

Wir bedanken uns sehr herzlich dafür, dass dies bisher am Gymnasium Letmathe so vorbildlich funktioniert hat und gehen davon aus, dass das auch in den nächsten Monaten so bleibt.

In diesem Sinne allen ein gesundes und erfolgreiches zweites Halbjahr!

 

OStD Tobias Hommel

(Schulleiter)